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Teuer muss nicht sein
 


Archiv: Immobilien

Wer Immobilien besitzt oder sonstiges Grundeigentum und dieses an Dritte vermietet, der kann unter Umständen neben viel Freude einer gelungenen Investition auch Kosten zu decken haben, die bei Schadenseintritten auf dem Grundstück entstehen.

Von Körperverletzungen dritter Personen, welche im äußersten Falle Pflege- und Behandlungskosten sowie einen lebenslangen Rentenanspruch nach sich ziehen können bis zu möglichen Brandschäden in Ihrem Haus, bietet eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung umfassenden Schutz für finanzielle Aufwendungen. Um zu erfahren, was im Detail durch diese Police gedeckt ist, empfiehlt sich ein Haus- und Grundbesitzerhaftplichtversicherungsvergleich, bei dem Sie die unterschiedlichen Angebote der Versicherungsgeber aufgeschlüsselt einander gegenübergestellt ersehen können.

Haus und Grundbesitzerhaftplichtversicherungen vergleichen

Ein Haus- und Grundbesitzerhaftplichtversicherungsvergleich muss allerdings nicht vorgenommen werden, wohnt der Eigentümer selbst – Familie eingeschlossen - in seinem Haus und verfügt über eine Privathaftpflichtversicherung, denn in diesem Falle werden mögliche Schadensfälle von dieser gedeckt. Einzig Schadenseintritte an familienfremde Personen werden durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geschützt.

Auch bei einem noch unbebauten bzw. gegenwärtig nicht genutzten Grundstück sollte ein Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung vorgenommen werden. Zumal diese Police noch etwas Besonderes bietet: Neben der finanziellen Begleichung eines Schadens, wirkt sie zudem ähnlich einer Rechtschutzversicherung und wehrt entweder unberechtigte Ansprüche klagender Parteien ab oder übernimmt im anderen Falle sämtliche Gerichtskosten.


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Günstiges Fertighaus gefällig? Dann erkundigen Sie sich nach Fertighäusern in Polen. Falls Sie Bedenken haben einen Hersteller im Ausland zu kontaktieren; der Vergleich lohnt sich. Die Häuser unseres Nachbarn im Osten sind qualitativ gleichwertig zu Produzenten aus Deutschland.

Viele träumen von einem eigenen Haus. Leider kann es sich nicht jeder leisten. Wer jedoch nach einer preisgünstigen und schönen Art zu wohnen sucht der sollte sich unbedingt nach Fertighäusern aus Polen umschauen. Die polnischen Hersteller können die Immobilie zu günstigeren Konditionen anbieten. Nutzen Sie doch einfach den Urlaub in Polen um erste Informationen einzuholen. Es ist ein schönes Land, besonders Danzig hat einen ganz eigenen Reiz.

Fertighäuser in Polen©flickr/inkiboo

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Wohnkeller Eingang © flickr / Ted Percival

Wer ein Haus gebaut hat, und plötzlich merkt, dass der Platz knapp wird, muss sich nicht zwangsläufig nach einem neuen Heim umsehen. Eine sparsame Variante, um mehr Wohnraum zu schaffen, ist das Nachrüsten des Kellers als zusätzliche Wohnfläche.

Dazu muss man nicht groß renovieren, es reicht ein wenig Wissen über Wärmedämmung. Gehen wir mal davon aus, dass ihr einen annähernd quadratischen Kellerraum besitzt, der vorher als Vorratskeller benutzt wurde und in dem es dementsprechend zieht. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass Wohnräume im Haus ausreichend gedämmt sein müssen, weil sonst zuviel Energie durch die dünnen Wände verloren geht.

Das trifft also auch zu, wenn ihr aus eurem Keller einen zusätzlichen Wohnraum machen wollt. Der Raum muss erst gedämmt werden, bevor er als Wohnung genutzt werden kann. Für dieses Unternehmen ist folgende Tatsache vorteilhaft: Der Keller ist der Ort eines Hauses, der relativ niedrige Temperaturschwankungen zu verzeichnen hat. Anders als z.B. direkt unter dem Dach, wo im Sommer die Sonne draufknallt, muss im Keller also nicht wirklich dick gedämmt werden.

Es gibt drei mögliche Arten von Wärmedämmung: Außendämmung, Kerndämmung und Innendämmung. Da die beiden ersten bei einem Kellerraum schwierig bis unmöglich sind, wenn das Haus bereits steht, bietet sich für diesen Fall eine Innenraumdämmung an. Diese hat einen Nachteil: Der Raum wird kleiner. Das Dämmmaterial muss ja zusätzlich zum bestehenden Wandmaterial angebaut werden und das kostet Platz. Außerdem muss für die Innendämmung darauf geachtet werden, dass über der Dämmverkleidung ein Dampfschutz installiert wird, der nicht beschädigt werden darf. Sonst wird sich Kondenswasser bilden, was dann hinter die Dämmschicht tropft und Schimmel bildet.

Achtet man auf diese einfachen Hinweise, sollte man mit der Planung für seinen Wohnkeller beginnen können.


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Häufig findet man unter den Mietangeboten in den Zeitungen einen Zusatz: „WBS erf.“. Damit ist der Wohnberechtigungsschein gemeint.

Wohungen dieser Art werden vom Staat, Land und/oder Kommunen gefördert und sind daher sehr günstig. Ein Wohnberechtigungsschein beantragt man bei seiner zuständigen Stadtverwaltung in der Abteilung Wohungsamt. Je nach Stadt kann das aber auch das Bürgeramt, Bürgerbüro oder in Ausnahnefällen (z.B. Privatinsolvenz) auch bei dem Sozialamt sein. Wer einen WBS beantragt muss sein Einkommen nachweisen und damit rechnen, dass dieses geprüft wird. Während das einfache Wohngeld nach dem Verdienst der vergangenen 12 Monate erteilt wird, wird der WBS nach dem zu erwartenden Einkommen der zukünftigen 12 Monate für die Dauer von einem Jahr erteilt. Nach Ablauf der 12 Monate muss er neu beantragt werden.

Die Einkommensgrenzen können in den verschiedenen Bundesländern etwas variieren:

Einkommensgrenzen, jährlich:
Einzelperson 12.000 Euro
mit Ehepartner oder sonst. Angehörigen 18.000 Euro
mit Ehepartner und Kind 22.600 Euro
mit Ehepartner und. zwei Kindern 27.200 Euro

Pro Kind, welche im Haushalt lebt, steigt die Einkommensgrenze um 4.100 Euro.

Eine minimale Überschreitung der Einkommensgrenzen ist nicht relevant. Ein Einkommen kann auch bis zu 5% über der Grenze liegen. Bei den meisten Ämtern wird der WBS trotzdem erteilt.


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