Billigblogger

Teuer muss nicht sein
 


Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, die einen zu Produkttests einladen. Eine kurze Registrierung, eine kurze Umfrage und dann ein bisschen hoffen. Doch lohnen sich diese Seiten wirklich?

Vor kurzem habe ich von einem Produkttest für Rockstar-Energy-Drinks gelesen, mich auf der Seite “TheInsider” angemeldet, das Profil ausgefüllt und dann gehofft. Ich war tatsächlich eine von 5000 Menschen, die ein riesiges Paket von 24 Dosen und ein paar Gimmicks bekommen haben.

“TheInsider” sind natürlich nicht weiterlesen »


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Häufig findet man unter den Mietangeboten in den Zeitungen einen Zusatz: „WBS erf.“. Damit ist der Wohnberechtigungsschein gemeint.

Wohungen dieser Art werden vom Staat, Land und/oder Kommunen gefördert und sind daher sehr günstig. Ein Wohnberechtigungsschein beantragt man bei seiner zuständigen Stadtverwaltung in der Abteilung Wohungsamt. Je nach Stadt kann das aber auch das Bürgeramt, Bürgerbüro oder in Ausnahnefällen (z.B. Privatinsolvenz) auch bei dem Sozialamt sein. Wer einen WBS beantragt muss sein Einkommen nachweisen und damit rechnen, dass dieses geprüft wird. Während das einfache Wohngeld nach dem Verdienst der vergangenen 12 Monate erteilt wird, wird der WBS nach dem zu erwartenden Einkommen der zukünftigen 12 Monate für die Dauer von einem Jahr erteilt. Nach Ablauf der 12 Monate muss er neu beantragt werden.

Die Einkommensgrenzen können in den verschiedenen Bundesländern etwas variieren:

Einkommensgrenzen, jährlich:
Einzelperson 12.000 Euro
mit Ehepartner oder sonst. Angehörigen 18.000 Euro
mit Ehepartner und Kind 22.600 Euro
mit Ehepartner und. zwei Kindern 27.200 Euro

Pro Kind, welche im Haushalt lebt, steigt die Einkommensgrenze um 4.100 Euro.

Eine minimale Überschreitung der Einkommensgrenzen ist nicht relevant. Ein Einkommen kann auch bis zu 5% über der Grenze liegen. Bei den meisten Ämtern wird der WBS trotzdem erteilt.


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